Wie können wir Ihnen helfen?
Zunächst werden anhand Ihrer Unterlagen (persönlich oder per Post) alle Ihre Verbindlichkeiten erfasst.
Der von Ihnen gewählte Rechtsanwalt bespricht mit Ihnen eine für Sie tragbare monatliche Gesamtrate, die Sie nach Abzug aller Ihrer monatlichen Kosten (Miete, Strom, Lebensmittel etc.) für Ihre Gläubiger zur Verfügung stellen können.
Sie zahlen nicht mehr an die einzelnen Gläubiger direkt, sondern überweisen nur noch die vereinbarte und für Sie tragbare monatliche Gesamtsumme auf das Verwaltungskonto.
Der beauftragte Rechtsanwalt handelt auf Grundlage der vereinbarten monatlichen Gesamtrate mit jedem einzelnen Gläubiger Ratenzahlungsvereinbarungen aus.
Sofern Gläubiger jetzt noch an Sie herantreten, können Sie diese sofort an den Rechtsanwalt verweisen.
Die vom Rechtsanwalt ausgehandelten Raten werden an die jeweiligen Gläubiger von uns monatlich termingenau überwiesen. Hierüber erhalten Sie einen monatlichen Nachweis.
Rechtsanwalt Th. F. aus R.: "Durch den anwaltlichen Beistand bestehen weitere Möglichkeiten, u. a. die Gesamtverpflichtung zu reduzieren, Vergleiche zu schließen, ggf. das Regel-Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, etc."
Durch die Ihren Verhältnissen angepasste monatliche Gesamtrate reduziert sich Ihre jetzige monatliche Belastung.
HINWEIS: Die rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt durch einen ausschließlich für Sie als Kunden tätigen Rechtsanwalt. Für diese notwendigen rechtsberatenden und -besorgenden Tätigkeiten kann von Ihnen entweder einer der von uns vorgeschlagenen Rechtsanwälte oder ein Anwalt Ihrer freien Wahl beauftragt werden.
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